Tarif

Der amtliche Taxitarif wir regelmäßig nach sorgfältiger Prüfung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock festgesetzt. Den derzeit gültige  Taxitarif finden Sie hier. Jede Personenfahrt innerhalb des Stadtgebietes wird seit dem 01.November 2022 wie folgt abgerechnet:

 

 

Tag

(6:00 Uhr- 22:00 Uhr)

Nacht
(22:00 Uhr - 6:00 Uhr)

Grundgebühr

3,90 €

4,00 €

Kilometerpreis für:

bis 2 km

4,10 €

4,30 €

über den 2. km

2,20 €

2,30 €

Wartezeit/Std.:

38,00 €

38,00 €

Großraumtaxi
ab 5. Person

8,00 € Zuschlag

8,00 € Zuschlag

Fehlfahrten

7,80 €

8,00 €


  • 1. Wartezeit: Als Wartezeit gilt jedes Anhalten des Taxis während dessen Inanspruchnahme auf Veranlassung der benutzenden Personen oder aus verkehrsbedingten, nicht von der Fahrerin oder dem Fahrer des Taxis zu vertretenden Gründen. Die ersten 2 Minuten je 0,10 € danach pro Stunde 38,00 €.
  • 2. Fahrpeisanzeiger: Das Fortschalten des Fahrpeisanzeigers erfolgt in Intervallen zu je 0,10 €
  • 3. Keine Durchführung der Fahrt: Kommt es aus vom Besteller zu vertretenden Gründen nicht zur Durchführung der Fahrt nach Auftragserteilung und Anfahrt zum Bestellort, so ist vom Besteller - unabhängig von bereits entstandenen Kosten für die Wartezeit - der zweifache Grundpreis Tag / Nacht zu zahlen
  • 4. Großraumtaxi: Für die Inanspruchnahme eines Großraumtaxis, das nach seiner Bauart und Ausrüstung zur Beförderung von bis zu 9 Personen (einschließlich Taxifahrerin oder Taxifahrer) geeignet und bestimmt ist, wird bei einer Beförderung von mehr als 4 Personen oder bei ausdrücklicher Bestellung ein Zuschlag von 8,00 € erhoben.
  • 5. Beförderungsentgelt: Das Beförderungsentgelt ist nach Fahrtbeendigung zu entrichten. Der Fahrer kann jedoch schon vor Antritt der Fahrt eine Vorauszahlung in Höhe des entsprechenden Betrages verlangen
  • 6. Mautkosten: Wird auf dem kürzesten Weg zum Fahrtziel bzw. auf Wunsch des Fahrgastes eine Fahrstrecke zurückgelegt, für die eine Maut (Benutzungsgebühr) entrichtet werden muß, so ist der als Maut vom Taxifahrer tatsächlich entrichtete bzw. vom Taxiunternehmen zu entrichtende Betrag nach Fahrtbeendigung dem durch den Fahrpreisanzeiger ermittelten Beförderungsentgelt hinzuzurechnen.