Rechte und Pflichten
Wenn es um eine Taxifahrt geht, kursieren viele Gerüchte und es halten sich auch heute noch Rechtsirrtümer. Aber was ist bei einer Taxifahrt erlaubt und was nicht? Der nachfolgende Text gibt Auskunft über die Rechte und Pflichten bei einer Taxifahrt in Bremen.
Beförderungspflicht
Bei Fahrten innerhalb des Stadtgebietes Rostocks haben alle Taxis Beförderungspflicht. Ausgenommen sind Fahrgäste, die eine Gefährdung des Betriebes darstellen (aggressiv, bewaffnet, ansteckend krank, zahlungsunfähig…) oder die stark beschmutzt sind.
Beförderung von Sachen
Unsere Beförderungspflicht bezieht sich grundsätzlich auch auf die von Ihnen mitgeführten Gegenstände, sofern sie im Innenraum des Fahrzeugs unterzubringen sind. Gefährliche Dinge oder solche, die das Taxi beschmutzen oder beschädigen könnten, sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Bezahlung
Der Preis Ihrer Taxifahrt muss sofort nach Beendigung der Fahrt in bar und in nicht zu großen Banknoten gezahlt werden. Auf Wunsch des Fahrgastes muss in jeder Taxe die bargeldlose Zahlung durch Kredit- oder Debitkarte angenommen werden. Es sind mindestens drei verschiedene, im Geschäftsverkehr übliche Kredit- und Debitkarten zu akzeptieren.
Die Fahrer sind nicht verpflichtet, Schecks oder ausländische Währung anzunehmen. Der Fahrer ist berechtigt, sich vor Fahrtantritt von der Zahlungsfähigkeit des Fahrgastes zu überzeugen. Der Fahrgast hat wiederum die Pflicht, das Wechselgeld sofort zu überprüfen.
Fahrzeugwahl
An Taxiständen hat der Fahrgast das Recht, Fahrzeug bzw. Fahrer frei zu wählen.
Fahrtstrecke
Der Fahrer ist verpflichtet, die kürzeste Fahrtstrecke zu wählen. Gibt es eine sinnvolle, z.B. schnellere Alternative, so muss die Wahl der Fahrtstrecke in Abstimmung mit dem Fahrgast vorgenommen werden.
Fundsachen
können von den Fahrerinnen und Fahrern der Zentrale gemeldet werden. Rufen Sie an oder mailen Sie uns, die aufgefundenen Gegenstände werden bei uns registriert. Die Fahrerinnen und Fahrern haben auch die Möglichkeit Fundsachen direkt beim Fundamt Bremen abzugeben.
Straßenverkehrsordnung
Verkehrsregeln gelten natürlich auch und gerade für Taxis. Das bedeutet aber auch, dass der Fahrer nicht bis vor Ihre Haustür fahren kann, wenn Sie in einer Fußgängerzone wohnen, oder dass er an ein Tempolimit gebunden ist, auch wenn die Fahrt noch so eilig ist.
Tarifpflicht
Alle Personenfahrten innerhalb des Stadtgebietes Rostocks unterliegen der Tarifpflicht, d. h. sie müssen nach Taxameter abgerechnet werden. Die Tarifpflicht beginnt bei telefonisch angeforderten Taxis, sobald das Fahrzeug dienstbereit bei Ihrer Adresse steht. Wenn Sie Ihr Taxi zu einer bestimmten Uhrzeit vorbestellt haben, natürlich erst zur bestellten Uhrzeit.
Taxameter
Alle Taxameter sind behördlich geeicht. Bitte achten Sie auf ein gültiges Eichsiegel – hier darf nur das laufende oder nächste Kalenderjahr angegeben sein.